Golm – Zehdenick
Berlin, 05.04.20. Pandemie-Ausnahmezustand auch auf dem Wasser. Der derzeitige, radikale Lockdown gilt zunächst bis zum 19. April. Rigorose Regeln wurden in Berlin und Brandenburg mit empfindlichen Bußgeldern bei Verstoß hinterlegt. Was wir mit der Agentur relativ schnell erledigen konnten (professionelle HomeOffice-Arbeitsplätze, bereits seit dem 18.03.20, für alle), ist für unsere privaten Unternehmungen weit entfernt von einer halbwegs stabilen Planung. Aber unter den gegenwärtigen Umständen ist das natürlich ein absolutes Luxusproblem.
Also versuchen wir, das zu machen, was für eine spätere Bootssaison nötig und aktuell möglich ist. Wir wollen zum Yacht Zentrum am Prerauer Stich in Zehdenick. Hier bei dem zertifizierten Linssen Händler stehen einige Gewährleistungsreparaturen, die Motorinspektion und der Einbau eines Solarpanels an. Das hatten wir mit Linssen-AfterSales bereits im vorigen Jahr vereinbart. Trotz Corona-Sperrung unserer Marina in Golm wurde unsere Kato 2 am 01. April gekrant und war somit fahrbereit. Nach ein paar Telefonaten bei den Schleusen (WSA Eberswalde) bekommen wir grünes Licht für unsere Fahrt am Freitag, 03.04.
96 Flusskilometer, 5 Schleusen. Es geht die Havel abwärts und dann über den Havelkanal nach Henningsdorf, Oranienburg, Lehnitz und Oder-Havel-Kanal bis zum Abzweig Liebenwalde, dann wieder auf der Havel flussaufwärts. Auf dem Wasser herrscht eine ungewohnte, fast verstörende Einsamkeit. Wir haben auf der kompletten Strecke nur drei Begegnungen, einen Frachter und zwei kleine Boote der Wasserschutzpolizei. Die bemannten Schleusen Schönwalde und Lehnitz durchfahren wir (allein!) in Rekordzeit. Auch die drei SB-Schleusen auf der oberen Havel lassen sich (mit kleinem technischen Defekt an der Zehdenicker Schleuse) problemlos passieren. Nach unserem Start um 6.30 in Golm sind wir, unfassbar schnell, bereits gegen 18.00 Uhr am Ziel.
Am Samstag Übergabe an Dirk Fengler, der uns beim Abschied schon mal „Frohe Ostern“ wünscht. Mal sehen, wann wir unsere Kato 2 wieder abholen können bzw. dürfen. Denn mittlerweile melden die ADAC Skipper-News: „Definitiv ausgeschlossen ist der Betrieb von Motorbooten! Ausgeschlossen ist der Betrieb von ausschließlich maschinengetriebenen Sportbooten; er fällt nicht unter „sportliche Betätigung“ im Sinne der (Corona-) Allgemeinverfügung.“














